Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erfurt, August-Röbling-Straße, Nr. 26. Fahrtrichtung stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 18 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 48 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Erfurt übersandte Zeugenfragebogen

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