Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Haltern, Weseler Straße, ggü. Saabrückenstraße, FR stadteinwärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 67 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.

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