Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl, BAB 43, km 43,790, FR Münster mit 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic Poliscan, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.

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