Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Sulzbach, auf der A 8, vor Sulzbachtalbrücke, Rtg. Zweibrücken ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 126 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Einseitensensor Messverfahren ES 3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Saarland übersandt.

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