Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 22.05.2016 in Lohmar, auf der BAB 03, km 15,950, RF Oberhausen um 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 148 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis

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