Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Sankt Augustin-Meindorf, BAB 59, FR Königswinter / Bonn ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: VDS M5 digital, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandt.

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