Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 13507 Berlin, auf dem Hermesdorfer Damm, Kreuzung Waidmannsluster Damm, in Richtung Charlottenburg missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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