Rotlichtverstoß wurde tateinheitlich mit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 17.07.2015 in 10961 Berlin, Mehringdamm / Ecke Bergmannstraße, FR Norden begangen. Beweismittel: Kombiniertes Messgerät Geschwindigkeit/Rotlicht, Frontfoto
Die Geschwindigkeit wurde mit 57 km/h bei zulässigen 50 km/h um 7 km/h überschritten.
Verletzte Vorschriften: § 19 OWiG, § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat, § 3 Abs. 3, § 49 StVO, 11.3.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch die Zentrale Bußgeldstelle Berlin erlassen.
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