Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 13597 Berlin, auf dem Hermesdorfer Damm / Waidmannsluster Damm, in Richtung Charlottenburg missachtet. Beweismittel Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin übersandte Anhörung
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