Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Frankfurt am Main, Hohenstaufenstraße, Ecke Friedrich-Ebert-Anlage  missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Lasergerät mit Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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