Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung H.-Martin-Schleyer-Straße / Riedmühlestr., Rtg. Osten in 71063, Sindelfingen bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in 71063, Sindelfingen eröffnet. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Sindelfingen übersandte Formular Anhörung

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