Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Dresden, Carolaplatz, a. R. Köpkestraße, i. R. Petersburger Straße missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Videobandaufzeichnung dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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