Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage, stadtauswärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messung mit Lasergerät und Foto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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