Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Stahnsdorf, Abfahrt von L 40, aus Potsdam kommend, auf dem Güterfelder Damm missachtet. Bußgeld von 120,00 € wurde wegen Voreintragungen angemessen erhöht.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“