Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Boblitz, auf der L 49, Richtung Vetschau wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 22 km/h festgestellt.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von übersandt.
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“