Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Drennhausen, auf der Drennhäuser Straße, Richtung Drage die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 65 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 15 km/h . Beweismittel: Messgerät Traffipax Stationär, Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg

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