Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Schwerin, auf der B 106, im Abschnitt 125, Bereich km 1,0 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 76 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 7 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bußgeldstelle Landeshauptstadt Schwerin übersandte Zeugenfragebogen.
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