Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14055, Berlin, Charlottenburg, auf der Heerstr., ggü Nr. 151, Ri. Stadtgrenze die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 63 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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