Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, auf der Zschopauer Straße, i.H. Nr. 296, in Richtung Zschopau mit 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Chemnitz übersandt.
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