Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 13509, Berlin, auf der BAB 111 Nord, Höhe AS Holzhauser Straße, Nord
um 18 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 78 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung

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