Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 63785, Obernburg, auf Oberer Neuer Weg, Höhe Nr. 20, FaR. Burgunder Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 47 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung und Messfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Landkreis Miltenberg- KVÜ
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