Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Krefeld, auf der A 57, in Höhe km 62.857, RF Köln außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verwarnungsgeld in Höhe von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Krefeld

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