Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock um 18 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurden 30,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörung
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