Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 10, AD Barnim, im Bereich von km 195,0, in FR Spreeau. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed 150 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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