Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, im Abschnitt 181, im Bereich von km 2,1, von Tangente BAB 9 zur BAB 10, in FR AD Werder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h 150 km/h durch Messung mit Einseitensensor mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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