Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, in Höhe km 10,4, in Fahrtrichtung Berlin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 42 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 122 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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