Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 15, in Höhe km 9,0, in FR AS Vetschau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 106 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto
Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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