Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Autobahnkreuz Rostock die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lichtmessverfahren durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h bei zulässigen 40 km/h. Es wurden 71 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Zeugenfragebogen
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