Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock
um 22 km/h, bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan Speed 62 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Zeugenfragebogen
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