Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 154 km/h mit Messgerät ES3.0 mit Bild. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 54 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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