Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 163, südw., Ortsein-/ausgang, Düshorn, Ri. Beetenbrück, Abschnitt 10, bei km 2,390 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 80 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 30 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Messgerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Heidekreis übersandt.

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