Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, ca km 327,94, in Fahrtrichtung Prenzlau / Lübeck die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 134 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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