Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 79,85, zw. Ludwigsfelde u. AD Nuthetal, FR AD Nuthetal / Michendorf die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 138 km/h mit Einseitensensor. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 38 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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