Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC, Überleitung BAB 115  ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 87 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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