Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Ebersdorf, Station ROW-B 495-10-3070, Richtung Ebersdorf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Traffipax TPH-S mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 91 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) übersandte Zeugenfragebogen
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