Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Kirchheim, auf der BAB 4, in Höhe km 364,250, Kirchheimer Dreieck – Dresden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 156 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 56 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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