Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Königslutter, Höhe L 290, Parkplatz Lutterspring, außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel:  Lasermessgerät Riegl FG 21-P.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Vordruck Anhörung

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