Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Liederbach, am Taunus, auf der L 2014, Heidesiedlung, FR Kelkheim um 34 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung
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