Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 10, bei km 53,8, in FR Frankfurt/O. wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 131 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Messung mit Einseitensensor dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h mit Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Formular Fahrerermittlung /Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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