Rotlichtverstoß wurde in Frankfurt am Main, auf der Marie-Curie-Straße, Lurglalle, Richtung stadteinwärts begangen .Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main übersandte Formblatt Anhörung im Bußgeldverfahren

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