Am 25.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 72, km 27,8, Hof – Leipzig um 36 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät: ESO ES3.0 ergab 136 km/h, Beweismittel: Einseitensensor, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz

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