Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Brahlstorf, auf der B 104, Abs. 240, km 2,321, in Ri. Starnberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 56 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit PoliScan Speed.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim erließ Bußgeldbescheid
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