Am 11.08.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit BAB 24, aus Richtung Hamburg, Dreieck Schwerin, km 100.0 um 58 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtmessverfahren 123 km/h

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim 

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