Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Engen, auf der BAB 81, km 711,468, Stuttgart – Singen wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h festgestellt. Die Messung ergab 121 km/h bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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