In Büchenbach, Breitenloher Straße 5, Richtung Schulstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 13.10.2015 um 8 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 38 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Aktenführende Dienststelle : Zentrale Bußgeldstelle Nürnberg
Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
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