Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 03.10.2015 auf der BAB 9, Schleifreisen Berlin-München, km 187.0, Lastspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 116 km/h, bei zulässigen 100 km/h, um 16 km/h festgestellt. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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