Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 03.11.2015 die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Leinfelden – Echterdingen, BAB 8, km 198,420, Karlsruhe München, Umleitung zur B 27 in Richtung Tübingen um 22 km/h bei zulässigen6 0 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 82 km/h, Beweismittel: Lasergerät, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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