Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 59379, Selm, auf der Lüdinghauser Straße, Höhe Funne, FR Lüdinghausen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.

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