Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 74523, SHA, Ostumfahrung, K 2573, Kreuzung Tüngentaler Str., Rtg. Breitenstein wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 104 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Schwäbisch Hall übersandt.

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