Auf der BAB 5, Butzbach, Kassel-Frankfurt wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 10.02.2016 um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 142 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Gießen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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